Vorwort

Die Arbeit von Aufsichtsräten steht immer dann im Blickpunkt der Öffentlichkeit, wenn es zu Fehlentwicklungen im Unternehmen kommt. Regelmäßig wird dann nicht nur die Frage gestellt, welche möglichen Fehler Geschäftsführung bzw. Vorstand begangen haben. Es wird in der Regel mindestens ebenso kritisch hinterfragt, ob die Überwachung durch den Aufsichtsrat nicht auch versagt habe.

Grundsätzlich gilt, dass sich der Handlungsrahmen für den Aufsichtsrat aus den einschlägigen (bundesgesetzlichen) gesellschaftsrechtlichen Bestimmungen - zum Beispiel des Aktiengesetzes, des GmbH-Gesetzes, des Drittelbeteiligungsgesetzes und des Mitbestimmungsgesetzes - ergibt. Mit der vorliegenden Handlungshilfe werden deshalb wesentliche Aufgaben des Aufsichtsrats vor dem gesellschaftsrechtlichen Hintergrund dargestellt.

Ergänzend wird auf ausgewählte Besonderheiten eingegangen, die sich aus dem Aufeinandertreffen kommunalrechtlicher Vorschriften (am Beispiel der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen) und gesellschaftsrechtlicher Anforderungen ergeben.

Naturgemäß können in dem vorliegenden Umfang nur die grundsätzlichen Aspekte des Themas dargestellt werden. Auf die kritische Diskussion, v. a. auch verschiedener Rechtsauffassungen zu einzelnen Themen und Fragestellungen, wird deshalb bewusst verzichtet. Auf Verweise zwischen den einzelnen Abschnitten wird ebenfalls verzichtet. Das jeweilige Thema wird insoweit abschließend behandelt.

Mit der vorliegenden 2. Auflage wurden einige – offensichtlich unvermeidliche – Fehler, die sich in die Vorauflage (trotz mehrfacher Korrekturrunden) eingeschlichen hatten, beseitigt. Insbesondere wurden aber wesentliche gesetzliche Neuerungen aufgegriffen, die sich aus der Umsetzung der EU-Abschlussprüfungsreform für die Aufsichtsräte ergeben.

Die Vorauflage dieser Broschüre ist inzwischen vergriffen. Dies zeigt uns, dass in der Aufsichtsratspraxis der Bedarf für eine solche komprimierte Handlungshilfe vorhanden ist.

Wir haben die Neuauflage zum Anlass genommen, das „Kleine Brevier für Aufsichtsratsmitglieder“ auch in elektronischer Form anzubieten. Es steht unter www.aufsichtsrat-handbuch.de zur Verfügung

Wir würden uns sehr über – auch kritische – Rückmeldungen freuen und hoffen, dem Aufsichtsratsmitglied hiermit eine praxisnahe und übersichtliche Handreichung für die wesentlichen Aufgaben des Aufsichtsrats geben zu können.

Sprachgebrauch

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in dem vorliegenden Text vorwiegend die männliche Sprachform verwendet. Diese schließt die weibliche Sprachform ein.

Essen im August 2016

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