Börsennotierte Gesellschaften und Gesellschaften mit Kapitalmarktzugang haben gemäß § 161 AktG jährlich zu erklären, dass dem Deutschen Corporate Governance Kodex entsprochen wurde und wird oder welche Empfehlungen nicht angewendet wurden oder werden und warum nicht („Entsprechenserklärung“).
Die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex hat am 7. Februar 2017 die Kodexänderungen für das Jahr 2017 beschlossen. Am 24. April 2017 ist die geänderte Kodexfassung im Bundesanzeiger bekannt gemacht worden und damit anzuwenden.
Die Kommission nennt drei Schwerpunkte ihrer für 2017 vorgenommenen Kodexänderungen:
- Gute Unternehmensführung zeichnet sich durch legales und ethisch fundiertes, eigenverantwortliches Verhalten aus.
- Mehr Transparenz für eine fundierte Beurteilungsgrundlage.
- Investorenkommunikation – entsprechend internationaler Best Practice nachvollzogen.
Den aktuellen Kodex (in der Änderungsversion) finden Sie hier.