Reform der Abschlussprüfung - europäisches Recht gilt jetzt auch unmittelbar für Aufsichtsräte.

Seit dem 17. Juni 2016 gelten die Vorschriften der EU-Verordnung 537/2015 für Aufsichtsräte sog. "Unternehmen von öffentlichem Interesse" unmittelbar.

Diese Unternehmen werden international auch als "Public Interest Entities" (kurz "PIE") bezeichnet. Als PIE gelten: kapitalmarktorientierte Unternehmen, Kreditinstitute und Versicherungen. Die Verordnung enthält für die Abschlussprüfung dieser Unternehmen eine Fülle neuer Vorschriften. Einen ersten Überblick gibt diese Präsentation

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