Seit dem 17. Juni 2016 gelten die Vorschriften der EU-Verordnung 537/2015 für Aufsichtsräte sog. "Unternehmen von öffentlichem Interesse" unmittelbar.
Diese Unternehmen werden international auch als "Public Interest Entities" (kurz "PIE") bezeichnet. Als PIE gelten: kapitalmarktorientierte Unternehmen, Kreditinstitute und Versicherungen. Die Verordnung enthält für die Abschlussprüfung dieser Unternehmen eine Fülle neuer Vorschriften. Einen ersten Überblick gibt diese Präsentation